Beim Bruchteilseigentum gehören einem Anleger Anteile an einem physischen Edelmetallbarren. Mehrere Personen teilen sich das Eigentum an einem Barren, solange dieser nicht ausgeliefert oder abgeholt wird. Bei einer Auslieferung oder Abholung wird das Bruchteilseigentum entsprechend auf einen oder mehrere Barren unterschiedlicher Größen übertragen.