Nein. In der Schweiz sind alle Finanzintermediäre verpflichtet, die Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Diese Pflichten ergeben sich unter anderem aus Art. 14 Abs. 1 des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG). Ein Anbieterwechsel ändert daher nichts an der grundsätzlichen Pflicht, einen Herkunftsnachweis zu verlangen.

Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt je nach Art des Finanzintermediärs unterschiedlich: Banken werden direkt durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht. Andere Finanzintermediäre – etwa Edelmetallhändler, Treuhänder oder FinTechs – unterstehen einer Selbstregulierungsorganisation (SRO), die wiederum von der FINMA beaufsichtigt wird. SOLIT Management Suisse ist einer solchen SRO angeschlossen, nämlich der Polyreg PolyReg – Home.