Wenn ein Anbieter dich im Rahmen des KYC-Prozesses (Know Your Customer) um eine Verifizierung deines Kontos und einen Herkunftsnachweis deiner Mittel bittet, ist das in der Regel ein Zeichen dafür, dass er seine gesetzlichen und regulatorischen Pflichten ernst nimmt und erfüllt.

Die Abklärung der Vermögensherkunft sowie die Plausibilisierung dieser Angaben ist in der Finanzbranche seit vielen Jahren gesetzlich vorgeschrieben und gängige Praxis – etwa bei Banken, Versicherungen oder Vermögensverwaltern. In der Schweiz sind Herkunftsnachweise nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2023 für Finanzintermediäre ausdrücklich verpflichtend. Schon seit dem Inkrafttreten des GwG im Jahr 1998 bestehen jedoch klare Vorgaben zur Identifizierung von Kunden und zur nachvollziehbaren Dokumentation von Geschäftsbeziehungen. Entsprechend wird jeder seriöse Finanzintermediär in der Schweiz einen solchen Nachweis anfordern.